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ein einblick in unser sortiment

Das Jahr 2025 war von Extremen geprägt. Einem in vielen Regionen zu trockenem Frühjahr folgte eine sehr nasse Periode im Juli. Einige Arten haben unter diesen Witterungsbedingungen besonders gelitten wie z.B. der Rotklee oder auch die Luzerne.
Auch im europäischen Umland kam es zu schlechten Ernten aufgrund von Witterungsunbilden, so dass speziell bei Feinleguminosen als auch bei Zwischenfrüchten mit einer erheblichen Verknappung am Markt zu rechnen ist.
Besonders betroffen ist hier der Weißklee, der nur in kleinen Mengen zur Verfügung steht. Daher werden wir dieses Jahr den Weißklee nicht als Einzelsaat anbieten, sondern ihn auschließlich in Mischungen verarbeiten, um dort den biologischen Anteil auf 100 Prozent zu halten. Im Einzelsaatgutbereich verweisen wir auf unser konventionelles Angebot (Seite 86 – 87). Da die Art Weißklee in der „Allgemeinen Genehmigung“ steht, kann dieser unproblematisch von biologisch wirtschaftenden Betrieben zugekauft werden.
Hinzu kommt, dass die hohen Bestände im mehrjährigen Gräserbereich durch die starke Flächenreduktion in den letzten beiden Jahren sowie eine durchschnittliche Ernte abgeschmolzen sind. Dieses führt zu festen – bzw. je nach Art – steigenden Preisen.

Auch in 2026 haben wir unser Mischungssortiment um vier Mischungen erweitert: Mit der Untersaat 30 (Seite 55) haben wir eine neue Untersaat in unser Programm aufgenommen, die besonders trockenverträglich ist. Dem Landsberger Gemenge (Seite 64) sowie dem Wick-Roggen (Seite 63) haben wir jeweils eine vierte Variante mit Pannonischen Wicken zugefügt. Unsere Blüh-und Schonstreifen-mischung A NRW (Seite 79) ist so modifiziert worden, dass sie nun auch im Vertragsnaturschutz in NRW sowie für das ÖR 1b Programm in Niedersachsen sowie NRW eingesetzt werden kann. Unsere BS 1 Mischung passt übrigens auch für das Niedersächsische ÖR 1b Programm im einjährigen Bereich. Für die ÖR 1b/c Programme in allen anderen Bundesländern bitten wir Sie, auf uns zuzukommen. Diese können wir in Form von Sondermischungen ebenfalls darstellen. Für die Öko-Regelung 1a Brache haben wir ebenfalls eine neue Mischung konzipiert, unsere Camena ÖR1a (Brache) (Seite 78).
Auch dieses Jahr müssen wir aus unserer frachtfreien Frühjahrsaktion bei Bestellungen, die bis zum 5. März bei uns eingehen, die Ackerbohnen, Süßlupinen, Körnererbsen, Wintererbsen sowie den Sommerkörnerraps und die Impfstoffe ausnehmen. Grund sind wie schon die letzten Jahre die weiterhin steigenden Frachtraten sowie vor allem der anhaltend hohe Anteil an Zukaufware aufgrund einer sehr mäßigen eigenen Ernte im Grobleguminosenbereich in 2025. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Gerne können Sie uns Ihre Anfragen und Bestellungen über unser Kontaktformular hier auf unserer Website zukommen lassen. Für Bestellungen können Sie gerne unsere E-Mail-Adresse bestellung@camena-samen.de nutzen. Ansonsten können Sie uns, wie gewohnt, auch unter info@camena-samen.de kontaktieren.

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